Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.Eigentümer nachweislich durch LTE-Signale gestörter Funkstrecken, die zwischen 2006 und 2009 erworben wurden, können jetzt eine Entschädigung erhalten. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ende September 2011 erlassen.
Seit Mitte November besteht nun die Möglichkeit für die Eigentümer dieser drahtlosen Mikrofonanlagen, per Online-Antrag die Erstattung der Umstellungskosten einzufordern. In einem Antrag können dabei mehrere betroffene Funkmikrofone zusammengefasst werden, soweit diese an einem Standort und innerhalb des selben Kanals genutzt werden. Für mobil betriebene Funkmikrofone sind Sonderregelungen vorgesehen. Anträge für Geräte mit einem Anschaffungswert von insgesamt weniger als 410 Euro sind nicht zulässig (Bagatellgrenze).
Weitere Informationen und der Online-Antrag sind hier zu finden: www.bafa.de